Wir glauben, dass ein wichtiges Merkmal unserer Arbeit darin besteht, die Flexibilität zu wahren, Anträge außerhalb unserer routinemäßigen, regelmäßig geplanten, wettbewerbsorientierten Zuschussprogramme zu finanzieren, um eine zeitnahe Reaktion auf wichtige Fragen zu gewährleisten, die das Ökosystem der Großen Seen betreffen. Die GLFT ist eine der wenigen Organisationen, die einzigartige Gelegenheiten schnell ergreifen können, um die Fischerei zu verbessern, die Öffentlichkeit zu informieren, wertvolle Lebensräume zu schützen und den Zugang zu wichtigen Fischereiressourcen zu sichern. Um diesem Wert gerecht zu werden, hat die GLFT eine Möglichkeit geschaffen, „Sonderfall“-Anträge oder Sonderprojekte zu prüfen. Um als Sonderprojekt berücksichtigt zu werden, muss die vorgeschlagene Aktivität:
Sonderprojekte
- Im Allgemeinen fallen sie nicht in den Prozess einer Angebotsanfrage (RFP)
- Von einem Vorstandsmitglied nominiert werden, das bereit ist, den Vorschlag vor dem Vorstand zu vertreten
Die GLFT verfügt über eine Politik zur Überprüfung und Genehmigung dieser Sonderprojekte. Wenn Sie an unserem Förderprogramm für Sonderprojekte interessiert sind, wenden Sie sich bitte an Kontaktieren Sie das GLFT-Personal.
Sonderprojekte Geschichte der Zuschussvergabe
Die GLFT vergab ca. $3,1 Millionen an der Gewährung von Zuschüssen außerhalb der traditionellen Programme.